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2008-07-01
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28KB
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508 lines
Deutsche ▄bersetzung der
GNU General Public License
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
von Katja Lachmann ▄bersetzungen ,
ⁿberarbeitet von Peter Gerwinski (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
Diese ▄bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das VerstΣndnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
▄bersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
▄bersetzung, und sie hat diese ▄bersetzung auch nicht als
rechtskrΣftigen Ersatz fⁿr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
▄bersetzung nicht sorgfΣltig von AnwΣlten ⁿberprⁿft wurde, k÷nnen die
▄bersetzer nicht garantieren, da▀ die ▄bersetzung die rechtlichen
Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
da▀ von Ihnen geplante AktivitΣten im Sinne der GNU-GPL gestattet
sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
Die Free Software Foundation m÷chte Sie darum bitten, diese
▄bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fⁿr von Ihnen
geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfⁿr
stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
englischsprachige Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into German.
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
understanding, but it is not an official or legally approved
translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
authentic English version.
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs;
instead, please use the authentic English version published by the
Free Software Foundation.
GNU General Public License
Deutsche ▄bersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright ⌐ 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
peter@gerwinski.de
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfΣltigen und
unverΣnderte Kopien zu verbreiten; ─nderungen sind jedoch nicht
erlaubt.
Diese ▄bersetzung ist kein rechtskrΣftiger Ersatz fⁿr die
englischsprachige Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verΣndern.
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die
Allgemeine ╓ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
soll sicherstellen, da▀ die Software fⁿr alle Benutzer frei ist. Diese
Lizenz gilt fⁿr den Gro▀teil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und fⁿr alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie k÷nnen diese
M÷glichkeit der Lizenzierung fⁿr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License , der Allgemeinen ╓ffentlichen
GNU-Lizenz fⁿr Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
Public License von der GNU Lesser Public License abgel÷st - Anmerkung
des ▄bersetzers.]
Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht
auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fⁿr diesen Service zu
berechnen, wenn Sie m÷chten), die M÷glichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, da▀ Sie die Software Σndern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden dⁿrfen - und da▀ Sie
wissen, da▀ Sie dies alles tun dⁿrfen.
Um Ihre Rechte zu schⁿtzen, mⁿssen wir EinschrΣnkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
EinschrΣnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fⁿr Sie, wenn
Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verΣndern.
Beispielsweise mⁿssen Sie den EmpfΣngern alle Rechte gewΣhren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie mⁿssen sicherstellen, da▀ auch die
EmpfΣnger den Quelltext erhalten bzw. erhalten k÷nnen. Und Sie mⁿssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schⁿtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfΣltigen, zu verbreiten und/oder zu verΣndern.
Um die Autoren und uns zu schⁿtzen, wollen wir darⁿberhinaus
sicherstellen, da▀ jeder erfΣhrt, da▀ fⁿr diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, m÷chten wir, da▀ die EmpfΣnger
wissen, da▀ sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprⁿnglichen
Autors schΣdigen.
Schlie▀lich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir m÷chten die Gefahr ausschlie▀en, da▀
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, da▀ das Programm proprietΣr wⁿrde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, da▀ jedes Patent entweder fⁿr
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu▀ oder ⁿberhaupt
nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine ╓ffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen fⁿr die VervielfΣltigung,
Verbreitung und Bearbeitung
º0. Diese Lizenz gilt fⁿr jedes Programm und jedes andere Datenwerk,
in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, da▀ das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General
Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die
Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
auch auszugsweise, sei es unverΣndert oder verΣndert und/oder in eine
andere Sprache ⁿbersetzt, enthΣlt. (Im folgenden wird die ▄bersetzung
ohne EinschrΣnkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.
Andere Handlungen als VervielfΣltigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berⁿhrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfⁿhrung des Programms wird nicht
eingeschrΣnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
darstellt (unabhΣngig davon, da▀ die Ausgabe durch die Ausfⁿhrung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hΣngt von den Funktionen des
Programms ab.
º1. Sie dⁿrfen auf beliebigen Medien unverΣnderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfⁿr ist, da▀ Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu▀
ver÷ffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unverΣndert lassen und desweiteren
allen anderen EmpfΣngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dⁿrfen fⁿr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebⁿhr verlangen.
Wenn Sie es wⁿnschen, dⁿrfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie fⁿr
das Programm anbieten.
º2. Sie dⁿrfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verΣndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
entsteht; Sie dⁿrfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Paragraph 1 vervielfΣltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da▀
zusΣtzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfⁿllt werden:
1.
Sie mⁿssen die verΣnderten Dateien mit einem auffΣlligen
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
Modifizierung und das Datum jeder ─nderung hinweist.
2.
Sie mⁿssen dafⁿr sorgen, da▀ jede von Ihnen verbreitete oder
ver÷ffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenⁿber
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebⁿhren zur Verfⁿgung gestellt wird.
3.
Wenn das verΣnderte Programm normalerweise bei der Ausfⁿhrung
interaktiv Kommandos einliest, mⁿssen Sie dafⁿr sorgen, da▀ es,
wenn es auf dem ⁿblichsten Wege fⁿr solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthΣlt sowie einen Hinweis, da▀
es keine GewΣhrleistung gibt (oder anderenfalls, da▀ Sie
Garantie leisten), und da▀ die Benutzer das Programm unter
diesen Bedingungen weiter verbreiten dⁿrfen. Auch mu▀ der
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, mu▀ Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch
keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten fⁿr das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernⁿnftigerweise als unabhΣngige und
eigenstΣndige Datenwerke fⁿr sich selbst zu betrachten sind, dann
gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fⁿr die betroffenen
Teile, wenn Sie diese als eigenstΣndige Datenwerke weitergeben. Wenn
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu▀ die
Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen fⁿr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhΣngig vom
jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fⁿr
Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fⁿr Datenwerke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuⁿben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
º3. Sie dⁿrfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
gemΣ▀ Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
vorausgesetzt, da▀ Sie au▀erdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:
1.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstΣndigen
zugeh÷rigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fⁿr den
Datenaustausch ⁿblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu▀. Oder:
2.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
Jahre lang gⁿltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
eine vollstΣndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfⁿgung zu stellen - zu nicht h÷heren Kosten als denen, die
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem fⁿr den Datenaustausch ⁿblichen Medium weitergegeben
wird. Oder:
3.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfⁿgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fⁿr
nicht-kommerzielle Verbreitung zulΣssig und nur, wenn Sie das
Programm als Objectcode oder in ausfⁿhrbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemΣ▀ Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
Datenwerkes verstanden, die fⁿr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
wird. Fⁿr ein ausfⁿhrbares Programm bedeutet ,,der komplette
Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschlie▀lich aller zugeh÷rigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
ⁿblicherweise (entweder als Quelltext oder in binΣrer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm lΣuft - es sei denn, diese
Komponente selbst geh÷rt zum ausfⁿhrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausfⁿhrbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, da▀ der Kopierzugriff auf eine dafⁿr vorgesehene
Stelle gewΣhrt wird, so gilt die GewΣhrung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
º4. Sie dⁿrfen das Programm nicht vervielfΣltigen, verΣndern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrⁿcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
VervielfΣltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
Lizenz voll anerkennen und befolgen.
º5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
verΣndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verΣndern oder
verbreiten, erklΣren Sie Ihr EinverstΣndnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezⁿglich der VervielfΣltigung, Verbreitung
und VerΣnderung des Programms oder eines darauf basierenden
Datenwerks.
º6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhΣlt der EmpfΣnger automatisch
vom ursprⁿnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfΣltigen, zu verbreiten
und zu verΣndern. Sie dⁿrfen keine weiteren EinschrΣnkungen der
Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des EmpfΣngers vornehmen.
Sie sind nicht dafⁿr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
durch Dritte durchzusetzen.
º7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu▀, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese UmstΣnde nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m÷glich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
dⁿrfen Sie als Folge das Programm ⁿberhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebⁿhrenfreie Weiterverbreitung des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungⁿltig oder unter
bestimmten UmstΣnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im ⁿbrigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprⁿche zu verletzen oder die
Gⁿltigkeit solcher Ansprⁿche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
einzig den Zweck, die IntegritΣt des Verbreitungssystems der freien
Software zu schⁿtzen, das durch die Praxis ÷ffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben gro▀zⁿgige BeitrΣge zu dem gro▀en
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einflu▀.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
º8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschⁿtzte Schnittstellen eingeschrΣnkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da▀ die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
BeschrΣnkung, als wΣre sie in diesem Text niedergeschrieben.
º9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit ⁿberarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License ver÷ffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwΣrtigen
entsprechen, k÷nnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, da▀ es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder spΣteren Version`` (``any later
version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
beliebigen spΣteren Version, die von der Free Software Foundation
ver÷ffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
k÷nnen Sie eine beliebige Version wΣhlen, die je von der Free Software
Foundation ver÷ffentlicht wurde.
º10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fⁿr die Verbreitung anders
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
Fⁿr Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu
diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
im allgemeinen zu f÷rdern.
Keine GewΣhrleistung
º11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei GewΣhrleistung fⁿr das Programm, soweit dies gesetzlich
zulΣssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestΣtigt, stellen
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfⁿgung,
,,wie es ist``, ohne irgendeine GewΣhrleistung, weder ausdrⁿcklich
noch implizit, einschlie▀lich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
oder Verwendbarkeit fⁿr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
bezⁿglich QualitΣt und LeistungsfΣhigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen
die Kosten fⁿr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
Ihnen.
º12. In keinem Fall, au▀er wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
verbreitet hat, Ihnen gegenⁿber fⁿr irgendwelche SchΣden haftbar,
einschlie▀lich jeglicher allgemeiner oder spezieller SchΣden, SchΣden
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder FolgeschΣden, die aus der
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschlie▀lich - aber nicht beschrΣnkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden mⁿssen, oder dem Unverm÷gen des Programms, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter ⁿber die M÷glichkeit solcher SchΣden
unterrichtet worden war.
Ende der Bedingungen
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
neuen Programme anwenden k÷nnen
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da▀ es vom
gr÷▀tm÷glichen Nutzen fⁿr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verΣndern kann.
Um dies zu erreichen, fⁿgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den GewΣhrleistungsausschlu▀ m÷glichst
deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollstΣndigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of the
License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful, but
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
02111-1307, USA.
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie k÷nnen es unter den
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
Software Foundation ver÷ffentlicht, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder gemΣ▀ Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
Option) jeder spΣteren Version.
Die Ver÷ffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da▀
es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
F▄R EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
Public License.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston,
MA 02111-1307, USA.
Fⁿgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafⁿr, da▀ es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
`show w'. This is free software, and you are welcome to
redistribute it under certain conditions; type `show c' for
details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Fⁿr Gnomovision
besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fⁿr Details ein.
Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
Bedingungen weitergeben dⁿrfen; geben Sie `show c' fⁿr Details ein.
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natⁿrlich k÷nnen die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders hei▀en als `show w' und `show c';
es k÷nnten auch Mausklicks oder Menⁿpunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm pa▀t.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fⁿr
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
mⁿssen Sie natⁿrlich Σndern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by
James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem
Schrittmacher fⁿr Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, VizeprΣsident
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietΣre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietΣrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.